vereinsmitglied werden


  Monatsbeitrag 
Jahresbeitrag
Erwachsene (ab 18 Jahre) 8 Euro 96 Euro
Jugend (15 bis 17 Jahre) 6 Euro 72 Euro
Kinder ( 0 bis 14 Jahre) 5 Euro 60 Euro
     
Familienbeitrag 16 Euro 192 Euro
Eltern und deren Kinder unter 18 Jahren wird ein Sonderbeitrag auf schriftlichen Antrag gewährt. Werden die Kinder 18 Jahre alt, fallen sie nicht mehr unter den Familienbeitrag. Sie werden dann automatisch selbst beitragspflichtig. Für die Beendigung des Familienbeitrages ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.    
     
Vergünstigter Beitrag   6 Euro  72 Euro
Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige, Arbeitslose und Senioren (ab 60 Jahren) wird ein vergünstigter Beitrag auf gesonderten schriftlichen Antrag nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises für die entsprechenden Zeiträume gewährt.    
     
Passivenbeitrag 5 Euro 70 Euro
Vereinsmitglieder, die nicht am aktiven Sportbetrieb teilnehmen, wird auf gesondert schriftlichen Antrag ein vergünstigter Beitrag gewährt.    
     
Sparten-Beiträge Rollsport  2 Euro  24 Euro
Vereinsmitglieder, die aktiv der Rollschuh-Abteilung angehören zahlen einen zusätzlichen Spartenbeitrag. Geschwister zahlen die Hälfte des Spartenbeitrages.    
     

Fälligkeit der Beiträge
Der Beitrag für das 1. Halbjahr bzw. für das ganze Jahr ist am 31. Januar, der für das 2. Halbjahr spätestens am 30. Juni fällig. 
Bei Zahlungsverzug sind für jede Mahnung  1,55 Euro zusätzlich zu zahlen.


Wer Mitglied werden will, füllt einfach das bereitgestellte Formular aus, gibt es direkt beim Vorstand ab oder schickt es an Volker Jahns: vjahns@t-online.de

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Beitrittserklärung TSV 08 Groß Schneen
Beitrittserklärung TSV 08 Groß Schneen.p
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Mitglied werden und Antrag direkt ausfüllen
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Änderungen der Mitgliedschaft oder Daten des Mitgliedes

Liebes Vereinsmitglied ! Wenn sich Änderungen bei Dir ergeben haben (Umzug, neue Bankverbindung etc.), bitten wir Dich um Zusendung dieses

Formulares an unseren Kassenwart/Verwaltung (oder Geschäftsstelle), damit wir unsere Vereinsverwaltung aktualisieren können !

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Formular für Änderungen
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Erlöschen der Mitgliedschft

( Auszug aus der Satzung des TSV 08  Groß Schneen e.V.)

 

(1) Die Mitgliedschaft erlischt (§ 7):

   1) durch Tod

   2) durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vereinsvorstand. Der Austritt kann nur mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des 
       Kalenderjahres erklärt werden. Den Eingang der Austrittserklärung beim Vereinsvorstand hat im Zweifel das Mitglied nachzuweisen.

   3) Durch Ausschluß aufgrund eines Beschlusses des Vereinsvorstandes.

 

(2) Der Ausschluß aus dem Verein kann vom Vereinsvorstand nur beschlossen werden, wenn ein Mitglied

   1) satzungsmäßige Verpflichtungen nicht erfüllt oder Anordnungen der Vereinsführung nicht befolgt.

   2) mehr als 12 Monate mit der Beitragszahlung im Rückstand ist, oder

   3) unehrenhafte Handlungen begeht.

 

(3) Sämtliches in den Händen des Mitgliedes befindliche Vereinseigentum ist bei Erlöschen der Mitgliedschaft umgehend an den Vereinsvorstand zurückzugeben.

 

(4) Alle nicht erfüllten Verpflichtungen gegenüber dem Verein bleiben bestehen.